• Deutsch
  • Français

Alkohol auf dem FEST

Druckversion

Ü-16/Ü-18-Bändel

Auch in diesem Jahr wird es wieder die „16 plus“ Bändchen an den Infoständen geben. Jeder jugendliche Besucher über 16, der ein Bier trinken möchte, kann an den FEST-Infoständen seinen Ausweis vorlegen und erhält dann ein „16 plus“ Bändchen angelegt. Anhand des Bändchens kann das Getränkepersonal erkennen, dass der Jugendliche bereits Alkohol trinken darf. Zusätzlich wird es in diesem Jahr auch „18 plus“ Bändchen geben, die den Verzehr von Cocktails erlauben. Durch das Anlegen der Bändchen müsst ihr Euch nur einmal an unseren Infoständen und nicht jedes Mal beim Anstehen am Getränkestand ausweisen.

Diese Aktion ist freiwillig und dient dem Jugendschutz.

Des Weiteren gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:

§ 9 Alkoholische Getränke – Abgabe und Verzehr in der Öffentlichkeit
• ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt erlaubt, vorher NICHT !
Ausnahme: mit Eltern auch schon ab 14 Jahren
• ab 18 Jahren Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel u.a. Schnaps, Asbach-Cola, Wodka-Lemon, Cocktails, Alcopops, Pfläumli
Ausnahme: KEINE

§ 3 Bekanntmachung der Vorschriften
• Aushang des Jugendschutzgesetzes
gut sichtbar und deutlich lesbar

§ 2 JuSchG - Überprüfungspflicht des Alters durch Veranstalter oder Gewerbetreibende
In Zweifelsfällen wird das Alter der Jugendlichen überprüft