Karamelo Santo
FEST-CUP 2013
Karlsruher Entenrennen
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Jugendschutz

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Jugendschutz

Folgende Richtlinien für den Zugang und Aufenthalt von Jugendlichen gelten für unser Festival:

1. Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, müssen in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sein.
Das Formular können Sie sich unten herunterladen.

2. Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bis 22.00 Uhr gestattet. Nach 22.00 Uhr ist die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person erforderlich.

3. Jugendliche unter 18 Jahren ist der Aufenthalt bis 24.00 Uhr gestattet.

4. Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ausruf, Zugangskontrollen) dafür Sorge zu tragen, dass die Auflagen eingehalten werden.

Ü-16/Ü-18-Bändel

Auch in diesem Jahr wird es wieder die „16 plus“ Bändchen an den Infoständen geben. Jeder jugendliche Besucher über 16, der ein Bier trinken möchte, kann an den FEST-Infoständen seinen Ausweis vorlegen und erhält dann ein „16 plus“ Bändchen angelegt. Anhand des Bändchens kann das Getränkepersonal erkennen, dass der Jugendliche bereits Alkohol trinken darf. Zusätzlich wird es in diesem Jahr auch „18 plus“ Bändchen geben, die den Verzehr von Cocktails erlauben. Durch das Anlegen der Bändchen müsst ihr Euch nur einmal an unseren Infoständen und nicht jedes Mal beim Anstehen am Getränkestand ausweisen.

Diese Aktion ist freiwillig und dient dem Jugendschutz.

Des Weiteren gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:

§ 9 Alkoholische Getränke – Abgabe und Verzehr in der Öffentlichkeit
• ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt erlaubt, vorher NICHT !
Ausnahme: mit Eltern auch schon ab 14 Jahren
• ab 18 Jahren Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel u.a. Schnaps, Asbach-Cola, Wodka-Lemon, Cocktails, Alcopops, Pfläumli
Ausnahme: KEINE

§ 3 Bekanntmachung der Vorschriften
• Aushang des Jugendschutzgesetzes
gut sichtbar und deutlich lesbar

§ 2 JuSchG - Überprüfungspflicht des Alters durch Veranstalter oder Gewerbetreibende
In Zweifelsfällen wird das Alter der Jugendlichen überprüft

§ 10 Abgabe von Tabakwaren und Rauchen in der Öffentlichkeit
• Abgabe an unter 18 Jährige verboten
• Das Rauchen darf unter 18 Jährigen nicht gestattet werden

Erziehungsbeauftragung

Hier können Sie sich das Formular zur Erziehungsbeauftragung herunterladen. Bitte beachten Sie die Hinweise im Formular >>